Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermietung des Chalets Sunneplätzli in Engelberg, Schweiz
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechte und Pflichten zwischen dem Vermieter des Chalets in Engelberg (nachfolgend „Vermieter“) und dem Mieter (nachfolgend „Gast“) im Zusammenhang mit der zeitlich befristeten Vermietung des Chalets zu Ferienzwecken. Mit der Buchung erkennt der Gast diese AGB als verbindlich an.
2. Vertragsabschluss
Der Mietvertrag kommt zustande, sobald: * der Vermieter die Buchungsanfrage schriftlich (per E-Mail oder Buchungsplattform) bestätigt hat und * der Gast die verlangte Anzahlung fristgerecht geleistet hat. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
3. Mietobjekt und Nutzung
Das Mietobjekt ist das im Mietvertrag beschriebene Chalet in Engelberg inklusive der darin enthaltenen Ausstattung. Das Chalet darf ausschliesslich zu Wohn- und Ferienzwecken genutzt werden. Eine Untervermietung oder gewerbliche Nutzung ist nicht gestattet. Die maximale Belegung gemäss Buchungsbestätigung darf nicht überschritten werden. Haustiere sind nur erlaubt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
4. Mietdauer, An- und Abreise
Die Mietdauer ergibt sich aus der Buchungsbestätigung.
Check-in: ab 15:00 Uhr am Anreisetag
Check-out:bis spätestens 10:00 Uhr am Abreisetag
Abweichende Zeiten sind nur nach vorheriger Absprache möglich.
5. Mietpreis und Zahlungsbedingungen
Der vereinbarte Mietpreis ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. Sofern nicht anders vereinbart: 100 % des Mietpreises spätestens 14 Tage vor Anreise. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 14 Tage vor Anreise) ist der Gesamtbetrag sofort fällig. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF).
6. Kaution
Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution zu verlangen. Die Höhe der Kaution wird in der Buchungsbestätigung angegeben. Die Kaution dient der Sicherung von Ansprüchen des Vermieters wegen Schäden, fehlender Gegenstände oder ausserordentlicher Reinigungskosten. Die Rückerstattung erfolgt in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Abreise, sofern keine Beanstandungen vorliegen.
7. Rücktritt / Stornierung durch den Gast
Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Es gelten folgende Stornierungsbedingungen, sofern nichts anderes vereinbart wurde: bis 30 Tage vor Anreise: kostenfrei / 14-29 Tage vor Anreise: 30 % des Mietpreises / weniger als 14 Tage vor Anreise oder Nichtanreise: 100 % des Mietpreises. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Abschluss einer Reiseannullationsversicherung wird empfohlen.
8. Rücktritt durch den Vermieter
Der Vermieter kann aus wichtigen Gründen (z. B. höhere Gewalt, unvorhersehbare Schäden am Chalet) vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen vollständig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Gastes sind ausgeschlossen.
9. Pflichten des Gastes
Der Gast verpflichtet sich:
Bei übermässiger Verschmutzung oder Beschädigung behält sich der Vermieter vor, Zusatzkosten zu verrechnen.
10. Haftung
Der Vermieter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen zurückzuführen sind. Eine Haftung für persönliche Gegenstände des Gastes wird ausgeschlossen. Die Benutzung des Chalets sowie aller Einrichtungen (z. B. Grill) erfolgt auf eigene Gefahr.
11. Mängel und Beanstandungen
Allfällige Mängel sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Unterlässt der Gast die rechtzeitige Anzeige, sind Ansprüche ausgeschlossen.
12. Datenschutz
Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten des Gastes ausschliesslich zur Abwicklung der Buchung und gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen der Schweiz. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist oder gesetzlich vorgeschrieben wird.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: 01/2026